Großer Erfolg für die Wählergemeinschaft (WGL) im Kreistag Celle in Sachen Mastställe und § 35 Bundesbaugesetz

Die Kreiswählergemeinschaft stellte im Kreistag Celle den Antrag, den §35 des Bundesbaugesetzes (Bauen im Außenbereich) dahingehend zu ändern, dass betroffene Kommunen in Zukunft ein Mitspracherecht beim privilegierten Bauen erhalten, um hierdurch Einfluss auf neue Bauprojekte (z.B. Mastställe) nehmen zu können.
Der Kreis-Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Tourismus hat den Antrag einstimmig angenommen! (Den Antragstext finden Sie angehängt zum Download).
Die vom Ausschuss empfohlene Resolution muss noch den Kreistag durchlaufen und soll dann an die Niedersächsische Landesregierung und die Bundesregierung weitergeleitet werden. Damit soll der Druck auf den Gesetzgeber erhöht werden, sich mit dem §35 (privilegiertes Bauen) eingehend zu befassen, um im oben beschriebenen Sinne für die Kommunen eine Änderung herbeizuführen.
Durch ähnliche Resolutionen anderer Kommunen und Kreistage in Niedersachsen, aber auch weiteren Bundesländern, kommt immer mehr Bewegung in die Diskussion um den nicht mehr zeitgemäßen §35 des Bundesbaugesetzes.

Egbert Ehm
stellv. Vorsitzender der Wählergemeinschaft „Unabhängige Bürger – UB

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