Bericht zur Ratssitzung am 26. November
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die UB möchte Sie über die in der letzten Ratssitzung am 26. November getroffenen Beschlüsse zu den Straßenausbaubeiträgen informieren.
Die Cellesche Zeitung hatte darüber sehr unvollständig und unklar berichtet.
Vorweg: Die Straßenausbaubeitragssatzung enthält Regelungen für den Zweitausbau einer Straße; die neuen Straßen in den Wohngebieten „Am Südhang“ und „Am Gymnasium“ wurden als Erstanlage nach der Erschließungsbeitragssatzung abgerechnet. Wenn in diesen Wohngebieten (mit Pflasterstraßen) evt. nach 30 – 35 Jahren ein Neubau notwendig sein sollte, dann handelt es sich um einen Zweitausbau und dieser wird dann nach der Straßenausbaubeitragssatzung abgerechnet.
Und: Es wird keine Wiederholung der Umfrage geben, obwohl viele Haushalte gar keinen Umfragebogen erhielten.
Und: Die Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs) wird nicht abgeschafft, auch nicht mit einer Erhöhung der Steuer B. Manch einer wird darüber erfreut sein, ein anderer eher verärgert.
Die von der Verwaltung für die Ratssitzung vorgelegte Strabs sieht nur einige positive Änderungen für die Beitragszahler vor:
Von der neuen Eckgrundstücksregelung sind schätzungsweise (nur) 15-20% der Hausbesitzer betroffen. Wenn z. B. ein Eigentümer mit seinem Grundstück an zwei Straßen liegt, wird in Zukunft die Grundstücksfläche halbiert und nur jeweils die Hälfte einer Straße zugeordnet. Bisher wurde die gesamte Grundstücksfläche der einen und der anderen Straße in Rechnung gestellt, wodurch der Beitrag wesentlich höher war.
Ferner kann auf Antrag gestundet werden, und zwar über einen längeren Zeitraum wie bisher, auch zu niedrigeren Stundungszinsen.
Die UB war der Meinung, dass für alle Hausbesitzer, die an einer in Zukunft noch zu sanierenden Straße leben, erkennbare Beitragserleichterungen beschlossen werden sollen und nicht nur für 15-20%.
Der Beitrag für Anliegerstraßen betrug bisher 75%. Die Verwaltung hatte in der nun vorgelegten Satzung wiederum 75% vorgesehen und entgegen unserer Erwartung nicht weniger.
Uns erschien dieser Prozentsatz im Sinne einer „Gleichbehandlung“ der zuvor erwähnten Hauseigentümer zu hoch.
Während die Fraktion der Grünen 10% weniger vorschlug (75% minus 10%),
haben wir in der Ratssitzung 10%-Punkte (Senkung von 75% auf 65%) ins Spiel gebracht.
Beide Fraktionen und das Ratsmitglied F. Wiegmann zogen damit in etwa am gleichen Strang und schlugen vor, die Satzung nicht sofort zu beschließen, sondern das Ganze erst einmal zu vertagen, um im neuen Jahr im öffentlichen Finanz- und Wirtschaftsausschuss in Ruhe über den von uns vorgeschlagenen geringeren Ausbaubeitrag für die in Zukunft betroffenen BürgerInnen zu beraten.
Die SPD stellte jedoch den Antrag, sofort über die vorliegende Satzung abzustimmen, d.h. ohne den auch von der UB gewünschten niedrigeren Beitragssatz mit 65%.
Das wurde getan, denn ein Beschluss über die vorliegende Satzung ist weitergehender als ein Vertagungsantrag.
Mit den Stimmen von SPD, CDU und FDP wurde die Straßenausbaubeitragssatzung beschlossen;
dagegen stimmten UB, Grüne und F. Wiegmann.
Für uns und viele Lachendorfer BürgerInnen eine große Enttäuschung!
Und SPD, CDU und FDP haben damit eine große Chance vertan, vielen Lachendorfer BürgerInnen eine zukünftige, beachtliche Beitragsentlastung zukommen zu lassen.
Sollten Sie Fragen zu der Thematik haben, dann bitte anrufen.
Ihre Unabhängigen Bürger -UB-
- Anmelden um Kommentare zu schreiben